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Welche Auskünfte können Sie selbst einholen?

Vielen Auskunftssuchenden ist unbekannt, dass eine ganze Reihe von Informationen – ohne größeren finanziellen Aufwand – auch von Behörden erlangt werden können. Hierzu ist es oftmals nicht einmal notwendig, die Anfrage näher zu begründen.

Es ist z.B. Jedermann möglich, eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt zu richten. Hierzu ist lediglich erforderlich, dass drei Angaben zur angefragten Person mitgeteilt werden. D.h., Vorname, Familienname und Geburtsdatum oder Vorname, Familienname und letzt bekannte Anschrift. Als Kosten werden in der Regel zwischen 6,- bis 13,- € (ohne Gewähr) von den Behörden berechnet.

Ob eine Person ein Gewerbe betreibt, muss beim zuständigen Gewerbeamt / Ordnungsamt erfragt werden. Hierzu muss in der Regel das sog. berechtigte Interesse nachgewiesen werden. Die Auskunftserteilung wird unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Gewerbeämter, welche die Auskünfte nicht ohne weiteres erteilen wollen. Als Kostenaufwand ist auch hier mit bis zu 16,- € (ohne Gewähr) zu rechnen.

Ebenso können Sie Anfragen an das jeweilige Handelsregister / Amtsgericht richten. Die Gebühren hierfür sollten vorab bei zuständigen Registergericht erfragt werden.

Welche Auskünfte können Sie selbst einholen?

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei einer Beauftragung unserer Firma genötigt sind, den gesamten Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen und vorstehende Informationen zwangsläufig nicht zum „Selbstkostenpreis“ der Behörden ausgereicht werden können. Jedoch haben Sie durch uns in der Regel die Gewähr, dass wir Ihnen ein schnelleres Ergebnis liefern können und die Abwicklung für Sie unkompliziert ist.

Kontakt:

089 - 99 89 31 0
089 - 99 89 31 19
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