Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Unternehmer
ADS Management Consulting GmbH
Stand September 2026
Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Die ADS Management Consulting GmbH, nachfolgend „ADS“, erbringt die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Ermittlungs-, Recherche-, Beobachtungs-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem Auftrag und den dazugehörigen Vereinbarungen.
- ADS schuldet eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Erfolg. Insbesondere kann nicht zugesichert werden, dass eine gesuchte Person oder Information ermittelt, ein bestimmtes Verhalten beobachtet oder ein Beweisergebnis erzielt wird.
§ 2 Auftragsdurchführung und Mitwirkung
- ADS bestimmt die Art der Auftragsdurchführung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Auftragsziels, der rechtlichen Grenzen und der Umstände des Einzelfalls. ADS wählt die eingesetzten Mitarbeiter und geeigneten Nachunternehmer aus und bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
- Soweit im Auftrag ein personeller oder fahrzeugbezogener Höchstrahmen vereinbart ist, darf ADS innerhalb dieses Rahmens die nach dem jeweiligen Ermittlungsstand erforderliche Anzahl von Mitarbeitern und Fahrzeugen einsetzen. Einsätze dürfen, sofern erforderlich, auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen.
- Änderungen oder zahlenmäßige Beschränkungen eines bevorstehenden Einsatzes sind ADS möglichst frühzeitig, spätestens sechs Stunden vor Einsatzbeginn, in Textform mitzuteilen. Ihre Umsetzung setzt eine Bestätigung durch ADS voraus. Kurzfristige Änderungen werden berücksichtigt, soweit dies organisatorisch und tatsächlich möglich ist.
- Der Auftraggeber stellt ADS die zur Auftragsdurchführung erforderlichen, vollständigen und zutreffenden Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er versichert, dass für den Auftrag ein berechtigtes Interesse besteht und der Auftrag keinem rechtswidrigen Zweck dient.
- ADS darf Weisungen ablehnen, wenn rechtliche, tatsächliche, sicherheitsbezogene oder berechtigte betriebliche Gründe entgegenstehen.
§ 3 Vertraulichkeit und Berichterstattung
- Die Parteien behandeln den Auftrag, seine Durchführung und die dabei erlangten Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten sowie eine Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechts-, Steuer- oder sonstige Berater bleiben unberührt.
- ADS berichtet in der nach Art und Umfang des Auftrags geeigneten Form. Sofern keine bestimmte Form vereinbart ist, entscheidet ADS nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die Berichterstattung schriftlich, mündlich, elektronisch oder durch Übergabe von Anlagen erfolgt.
- Erkennbare Unstimmigkeiten oder sachliche Fehler des Berichts soll der Auftraggeber ADS unverzüglich in Textform mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung möglich ist. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers werden hierdurch nicht ausgeschlossen oder verkürzt.
§ 4 Vergütung und Auslagen
- Es gelten die im Auftrag vereinbarten Stunden-, Tages-, Wochen-, Pauschal- oder Erfolgshonorare. Soweit ein Stundenhonorar vereinbart ist, werden angefangene Stunden voll berechnet, sofern der Auftrag keine abweichende Taktung bestimmt.
- Für Einsätze an Werktagen zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr fällt ein Zuschlag von 20 Prozent, für Einsätze an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ein Zuschlag von 50 Prozent auf das vereinbarte Stundenhonorar an, soweit im Auftrag nichts Abweichendes geregelt ist.
- Fahrzeugkosten, Kilometerpauschalen, Spesen, Reisezeiten, Übernachtungen, Fremdauskünfte und sonstige Auslagen werden nach Maßgabe des Auftrags gesondert berechnet. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Je eingesetztem Mitarbeiter gilt ein Mindesthonorar von drei Stunden pro Einsatz, sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Eine vereinbarte Grundgebühr vergütet die Auftragsannahme, Erstprüfung, Planung und Einrichtung des Vorgangs. Sie wird mit Vertragsschluss fällig. Bei einer erneuten Beauftragung in derselben Angelegenheit wird sie nicht nochmals berechnet, sofern keine wesentliche neue Prüfung oder Einrichtung erforderlich ist.
- ADS kann angemessene Vorschüsse verlangen und Beginn oder Fortführung der Tätigkeit von deren Zahlung abhängig machen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Auslagen bleiben vergütungspflichtig.
- Das Ausbleiben des vom Auftraggeber gewünschten Erfolgs berührt den Vergütungsanspruch für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen nicht.
§ 5 Rechnung und Zahlungsverzug
- Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verzugsschäden. ADS kann einen nachweislich höheren Schaden geltend machen.
- Wurde eine Vergütung in ausländischer Währung vereinbart, trägt der Auftraggeber das vertraglich übernommene Kursrisiko.
§ 6 Arbeitsergebnisse und Verwendung
- Berichte und sonstige Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Gerichte, Behörden, Rechtsberater oder andere Dritte ist zulässig, soweit sie vom Auftragszweck umfasst, gesetzlich geboten oder zuvor in Textform mit ADS abgestimmt ist.
- Originalaufzeichnungen, Arbeitsunterlagen sowie von ADS erstellte Bild-, Video- und Tonaufnahmen verbleiben bei ADS, soweit nicht im Auftrag etwas anderes vereinbart ist. Gesetzliche Herausgabe-, Auskunfts- und Löschungspflichten bleiben unberührt.
- ADS ist nicht verpflichtet, vertrauliche Informationsquellen offenzulegen, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht. Die Benennung von Mitarbeitern oder Informanten als Zeugen bedarf einer vorherigen Abstimmung mit ADS. Zeitaufwand und notwendige Auslagen für gerichtliche oder behördliche Termine werden nach den vereinbarten Sätzen vergütet, soweit nicht ein gesetzlicher Anspruch gegen die Staatskasse besteht.
§ 7 Datenschutz
- ADS verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Ergänzende Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von ADS.
- Der Auftraggeber übermittelt personenbezogene Daten nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht, und informiert ADS über besondere rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen.
§ 8 Abwerbeverbot
- Der Auftraggeber wird Mitarbeiter oder von ADS eingesetzte Unternehmen, die ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, während der Vertragsdauer und für zwölf Monate danach nicht gezielt zur Umgehung von ADS für gleichartige Leistungen abwerben oder unmittelbar beauftragen. Dies gilt nicht bei einer allgemeinen, nicht gezielt an diese Personen oder Unternehmen gerichteten Stellenausschreibung oder Ansprache.
- Für jeden schuldhaften Verstoß kann ADS eine angemessene Vertragsstrafe festsetzen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 9 Haftung
- ADS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ADS.
- ADS haftet nicht für eigenverantwortliche Entscheidungen des Auftraggebers, die dieser auf Grundlage der Arbeitsergebnisse trifft, soweit ADS keine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 10 Textform und Teilunwirksamkeit
- Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Gerichtsstand und Recht
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
