Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für Verbraucher 

ADS Management Consulting GmbH 

Stand September 2026 

Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der ADS Management Consulting GmbH mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. 

§ 1 Vertragsgegenstand 

  1. Die ADS Management Consulting GmbH, nachfolgend „ADS“, erbringt die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Ermittlungs-, Recherche-, Beobachtungs-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen. Art und Umfang ergeben sich vorrangig aus dem Auftrag.
  2. ADS schuldet eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere kann nicht zugesichert werden, dass eine gesuchte Person oder Information ermittelt, ein bestimmtes Verhalten beobachtet oder ein Beweisergebnis erzielt wird.

§ 2 Auftragsdurchführung und Mitwirkung 

  1. ADS bestimmt die Art der Auftragsdurchführung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Auftragsziels, der rechtlichen Grenzen und der Umstände des Einzelfalls. ADS darf geeignete Mitarbeiter und Nachunternehmer einsetzen und bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen, vollständigen und zutreffenden Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er versichert, dass für den Auftrag ein berechtigtes Interesse besteht und der Auftrag keinem rechtswidrigen Zweck dient.
  3. Änderungswünsche sollen ADS möglichst frühzeitig in Textform mitgeteilt werden. ADS berücksichtigt sie, soweit dies rechtlich, organisatorisch und tatsächlich möglich ist. ADS darf Weisungen ablehnen, wenn rechtliche, tatsächliche oder sicherheitsbezogene Gründe entgegenstehen.

§ 3 Vertraulichkeit und Berichterstattung 

  1. Die Parteien behandeln den Auftrag, seine Durchführung und die dabei erlangten Informationen vertraulich. Die Weitergabe an Gerichte, Behörden sowie zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechts- oder sonstige Berater bleibt zulässig, soweit sie dem Auftragszweck dient oder gesetzlich erforderlich ist.
  2. ADS berichtet in der nach Art und Umfang des Auftrags geeigneten Form. Ist keine bestimmte Form vereinbart, kann die Berichterstattung schriftlich, mündlich, elektronisch oder durch Übergabe von Anlagen erfolgen.
  3. Erkennbare Unstimmigkeiten oder sachliche Fehler sollen ADS unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung möglich ist. Gesetzliche Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

§ 4 Vergütung und Auslagen 

  1. Es gelten die im Auftrag vereinbarten Honorare, Zuschläge, Fahrzeugkosten, Spesen, Reisezeiten, Fremdkosten und sonstigen Auslagen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Eine vereinbarte Grundgebühr vergütet die Auftragsannahme, Erstprüfung, Planung und Einrichtung des Vorgangs. Die Rechtsfolgen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bleiben unberührt.
  3. ADS kann einen angemessenen Vorschuss verlangen und den Beginn oder die Fortführung der Tätigkeit von dessen Zahlung abhängig machen.
  4. Das Ausbleiben des gewünschten Erfolgs berührt den Vergütungsanspruch für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen nicht.
  5. Wird ein Vertrag wirksam widerrufen, richten sich Vergütung und Wertersatz ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften und der gesonderten Widerrufsbelehrung.

§ 5 Rechnung und Zahlungsverzug 

  1. Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen. Weitergehende Schäden kann ADS nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

§ 6 Arbeitsergebnisse und Verwendung 

  1. Berichte und sonstige Arbeitsergebnisse sind für den vereinbarten Zweck und den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie vom Auftragszweck umfasst oder gesetzlich erforderlich ist.
  2. Originalaufzeichnungen und Arbeitsunterlagen verbleiben bei ADS, soweit nicht im Auftrag oder gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Gesetzliche Auskunfts-, Herausgabe- und Löschungsansprüche bleiben unberührt.
  3. ADS ist nicht verpflichtet, vertrauliche Informationsquellen offenzulegen, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht. Eine gewünschte Benennung von Mitarbeitern oder Informanten als Zeugen ist zuvor mit ADS abzustimmen. Vergütung und Auslagen für Termine richten sich nach dem Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 Datenschutz 

  1. ADS verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Ergänzende Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von ADS.

§ 8 Haftung 

  1. ADS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ADS.

§ 9 Widerrufsrecht 

  1. Besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Auftraggeber eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
  2. ADS beginnt vor Ablauf der Widerrufsfrist nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers mit der Leistung. Die gesetzlichen Bestimmungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.

§ 10 Änderungen und Teilunwirksamkeit 

  1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.
  2. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Gerichtsstand und Recht 

  1. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  2. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.